Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Geltungsbereich:
1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge. Der Vertrag kommt mit Unterschrift des Käufers und Verkäufers zustande, wobei wir auch zu einer teilweisen Annahme der Bestellung berechtigt sind. Mit Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGBs.
Die ausgefüllte Bestellung des Kunden ist das Angebot im Rechtssinn, an das der Kunde zwei Monate gebunden ist. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung mittels Unterschrift oder durch Lieferung bzw. Leistung zustande, wobei wir auch zu einer teilweisen Annahme der Bestellung berechtigt sind. Mit Bestellung anerkennt der Kunde diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
2) Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
3) Bei Vertragserklärungen außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten von COCOON-DESIGN, steht dem Kunden ein einwöchiges Rücktrittsrecht iSd § 3 KSchG zu. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher aber insbesondere dann nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung zwecks Schließung des Vertrages angebahnt hat.
B. Preise und Zahlung:
1) Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und verstehen sich für Lieferung frei Haus des Käufers und inklusive Mehrwertsteuer und sind jedenfalls zwei Monate gültig.
2) Anzahlung: Der Käufer hat bei Vertragsabschluss 1.000.- als Anzahlung zu leisten und vor Bestellung 60% der Auftragssumme auf das bekannte Geschäftskonto zu überweisen. Der Restbetrag wird mit Rechnungslegung bei Fertigstellung des Auftrages fällig. Sämtliche Zahlungen sind durch Banküberweisung auf das von uns bekannt gegebene Konto spesenfrei durchzuführen. Skontoabzüge werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung anerkannt.
3) Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes festgelegt ist, binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug steht nur dann zu, wenn dieser schriftlich bei Vertragsschluss vereinbart wurde. Die Anzahlung ist generell nicht skontofähig.
4) Verzug des Käufers und Verzugszinsen: Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 1333 ABGB zu verrechnen. Ansprüche unsererseits auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen werden dadurch nicht beschränkt. Bei Annahmeverzug des Käufers gebührt uns ein Lagerzins in Höhe der Lagerkosten bei einem Spediteur.
C. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
D. Lieferung und Montage:
1) Lieferungen: Zugesagte Lieferfristen und -termine werden nach bestem Wissen und Gewissen
pünktlich eingehalten, sind jedoch unverbindlich und setzen eine ordnungsgemäße Bestellung, sowie Klärung aller technischen, finanziellen und kaufmännischen Belange voraus. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt somit ebenfalls die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht verschuldet haben, insbesondere durch Nichteinhaltung der Termine seitens unserer Vorlieferanten, durch höhere Gewalt, durch Verkehrsstörungen oder ähnliche Ereignisse verzögert, so wird die ursprüngliche Lieferzeit für die Dauer dieser Umstände gehemmt. Ein Rücktritt des Käufers wegen Lieferverzuges ist erst nach Ablauf einer vom Käufer zu setzender Nachfrist von 6 Wochen bei Inlands- und 8 Wochen bei Auslandsware zulässig.
2) Montage: Einbau und sonst notwendige Montagearbeiten werden von unserem Fachpersonal laut Bestellung durchgeführt. Zusätzlichen Montagearbeiten werden gegen gesonderte Verrechnung der Regiekostensätze für Arbeits- und Wegzeit verrechnet. Der Käufer bestätigt durch Unterfertigung des Montagenachweises die ordnungsgemäße Durchführung der Einbauarbeiten und die endgültige, mangelfreie Übernahme der Ware. c) Beratung und Planung: Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen sowie die Urheberrechte daran verbleibt unser Eigentum. Ohne unsere schriftliche Zustimmung dürfen diese weder kopiert, noch dritten Personen zugängig gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
E. Gewährleistung:
Die Ware ist nach Ablieferung unverzüglich vom Kunden auf Mängel zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen ab Übernahme, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich an uns bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Zurückbehaltung des Kaufpreises aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen des Rechts auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Sämtliche Mängelrügen des Käufers sind nur wirksam, wenn sie schriftlich an uns übermittelt wurden.
F. Haftung:
Eine Haftung unsererseits für Schäden aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschäden oder ähnlichem, ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits bzw. von Personen, für die wir einzustehen haben, beschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Produkthaftung: Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel Produkthaftung im Sinne des PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
G. Sonstige Bestimmungen:
1) Aufrechnung: Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie Gegenforderungen, die in einem rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung steht, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.
2) Abtretungsverbot: Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
3) Salvatorische Klausel: Durch die gänzliche oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
4) Rechtswahl: Es kommt ausschließlich Österreichisches Recht zur Anwendung. Die Anwendung von Vorschriften des UN-Kaufrechtes wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Erfüllungsort ist 4040 Linz. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in Freistadt vereinbart. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das jeweils sachlich zuständige Gericht in Freistadt vereinbart.